Energieeinsparverordnung

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vereint die alte Wärmeschutzverordnung und die alte Heizungsanlagenverordnung und ist seit dem 01.02.2002 in Kraft. Sie berücksichtigt die beiden wichtigsten Wege zur Senkung des Energieverbrauches bei der Gebäudebeheizung: die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und die Erhöhung der anlagentechnischen Effizienz.

Während die Wärmeschutzverordnung den Jahres-Heizwärmebedarf eines Gebäudes limitiert hat (=Wärme, die von den Heizkörpern abgegeben werden muss), begrenzt die EnEV den zulässigen Jahresenergiebedarf. Er ergibt sich aus dem Jahres-Heizwärmebedarf, den Verlusten der Anlagentechnik und den Verlusten, die beim Energietransport und bei der Energieumwandlung in vorgelagerten Prozessketten entstehen (z.B. bei der Stromerzeugung im Kraftwerk).

Gerade der private Bauherr ist von diesem Gesetz betroffen, da in der EnEV Nachrüstpflichten verankert sind, wie etwa die Heizungsmodernisierung alter Heizkessel.

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